Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 220 vom 11. Dezember 2012 besteht die Verpflichtung, an der Zugangsstelle zu den Eigentumswohnungen oder der gemeinschaftlich genutzten Fläche, die auch für Dritte zugänglich ist, ein Schild mit den Daten und der Adresse des Verwalters der Eigentumswohnungen anzubringen.
Wir bieten eine elegante Plakette aus satiniertem, versilbertem Aluminium mit Pantographengravur und farbiger Emaillierung, mit Löchern, Schrauben und Schraubenabdeckungen zur Befestigung.